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Strahlungsgefahr bei Einäscherung von Krebspatienten


Bericht mit freundlicher Erlaubnis des niederländischen
Bestattungs-Fachmagazins „UITVAART“ (www.uitvaartmedia.com)


Abb. aus einem Beitrags-Video der avrotros/EenVandag

Bei der Einäscherung von Krebspatienten, die mit medizinischen Isotopen behandelt werden, besteht die Gefahr der Freisetzung radioaktiver Strahlung. Dies ist möglich, weil für Krematorien nicht immer klar ist, ob ein Patient vor dem Tod nuklearmedizinisch behandelt wurde.

 

Der Nationalverband der Krematorien der Niederlande (LVC) ist besorgt und fordert entsprechende Maßnahmen, berichtet Vorstandsmitglied Roel Stapper der Fernsehsendung EenVandaag. Er schlägt vor, dass den Verstorbenen eine Plakette beigegeben wird, wenn sie mit den Medikamenten Jod-125, Jod-131 oder Lutetium-177 behandelt wurden: „Auf diese Weise wissen wir vor Beginn des Bestattungsprozesses, dass wir nicht einäschern sollten."

Die Risiken bei der Einäscherung nach einer Strahlentherapie werden auch vom Verband für Nuklearmedizin anerkannt. Viele radioaktive Krebsmedikamente brauchen etwa 60 Tage, um aus dem Körper zu verschwinden. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Behandlungen mit solchen Medikamenten in Zukunft zunehmen wird. Im Jahr 2018 wurde das Krematorium in Purmerend aufgrund einer Strahlengefährdung vorübergehend geschlossen.