Anerkannte Prüfinstitutionen bzw. Sachverständige

Zur Durchführung von Kontrollen nach der Siegelrichtlinie des Arbeitskreises kommunaler Krematorien (AKK) berechtigt ist jede unabhängige Prüfinstitution sowie der vom Arbeitskreis kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK) bevollmächtigte Prüfer. Im Sinne der Neutralität ist auszuschließen, dass ein Unternehmen, das in den antragstellenden Krematorien Anlagen baut oder wartet oder Messungen durchführt, nicht zugleich Prüfungen nach der AKK-Siegelrichtlinie durchführt. Auch jede andere Abhängigkeit ist zu vermeiden. Diese Unabhängigkeit ist im Gutachten bzw. im Antrag zu bestätigen.

 Hier ungenannte Prüfinstitutionen können gerne Kontakt mit uns aufnehmen, wir nehmen sie dann in diese Liste auf.


Dr. rer. nat. Jörg Bachmann, Dipl.-Chem., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Umweltanalytik

07338 Leutenberg

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DEKRA e.V.

70565 Stuttgart

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Dr. ETH Dipl.-Phys. Martin Berz

IFE Gesellschaft mbH
81675 München

 

Müller-BBM Industry Solutions GmbH

82152 Planegg

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Dipl.-Ing. Ullrich Richter

AKK-Siegelbevollmächtigter

32052 Herford

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TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

TÜV NORD CERT Umweltgutachter GmbH

Umweltgutachterin (EEG und Landwirtschaft),

Immissionsprognosen, Gerüche, Anlagenbegutachtung

Große Bahnstr. 31

22525 Hamburg
Tel.: 040.8557-2123,

mobil: 0160.888-2123

iFax: 040.8557-69 5719 (direkt per E-Mail)

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TÜV SÜD Industrie Service GmbH
80686 München

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Dieser Prüfstempel ist für das Gutachten zu verwenden (30 €).