Wer verleiht das Siegel „Kontrolliertes Krematorium“?

Am 20.11.1910 wurde der Verband der Verwaltungen Deutscher Krematorien gegründet. In seiner Tradition steht der „Arbeitskreis kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK)“. Er verfügt über das Wissen und die Kompetenz im Umgang mit diesem sensiblen Thema. Er sichert einheitliche Standards und fordert die Wahrung ethischer Grundsätze bei der Feuerbestattung ein.

 

Das Siegel wird kommunal und privat betriebenen Krematorien verliehen, wenn sie sich nach der AKK-Siegelrichtlinie durch eine unabhängige Prüfinstanz prüfen lassen und die Erfüllung der Kriterien nachweisen.

 

 

Achtung! Interessenskonflikte vermeiden!
Unabhängigkeit von Prüf-Sachverständigen

Um Missverständnisse zu vermeiden, veröffentlichen wir das Erinnerungsschreiben des AKK an die Siegel-Krematorien vom April 2022. Hier die zentrale Botschaft aus diesem Schreiben:

„Es ist auszuschließen, dass ein Unternehmen, das in den antragstellenden Krematorien Anlagen baut oder wartet oder Messungen durchführt, nicht zugleich Prüfungen nach der AKK-Siegelrichtlinie durchführt. Auch jede andere Abhängigkeit ist zu vermeiden. Diese Unabhängigkeit ist im Gutachten bzw. Antrag zu bestätigen.”

 

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Unabhängigkeit
Rundschreiben der AKK-Geschäftsstelle zur Erinnerung an die Neutralität von Prüfinstitutionen
Schreiben AKK.pdf
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Dies sind die deutschen Krematorien, die sich nach Kriterien der Ethik und des Umweltschutzes prüfen ließen und das Siegel führen dürfen. Das Siegel „Kontrolliertes Krematorium” sorgt seit dem Jahre 2008 für Transparenz in der Feuerbestattung im Interesse der Öffentlichkeit.