Siegel-Beantragung für kommunale und private Krematorien

Antragstellung Step by Step

1. Siegelrichtlinie herunterladen und Prüfinstanz beauftragen

Die Siegel-Richtlinie hier herunterladen. Eine akkreditierte Prüf-Institutionen bzw. einen Sachverständigen für Umweltanalytik mit der Prüfung nach den Kriterien der Siegelrichtlinie  beauftragen.


2. Mit Prüfbericht Antrag stellen

Mit dem (positiven) Prüfbericht die Verleihung des Siegels über die Geschäftsstelle des AKK beantragen.

Bei Nachweis der Erfüllung aller Kriterien der Siegelrichtlinie erteilt der Vorstand des AKK Freigabe an die Inhaberin der Markenrechte, mit der ein Lizenzvertrag abgeschlossen wird.


3. Lizenzvertrag für Siegel abschließen

Mit Inhaberin der Markenrechte einen Lizenzvertrag abschließen.


4. Lizenz erhalten

Nach Abschluss des Lizenzvertrages erhält das Krematorium die Siegelurkunde und die Siegeldaten für seine Öffentlichkeitsarbeit.
 
Die Siegelurkunde wird alle drei Jahre neu ausgefertigt. Die zur Unterzeichnung Berechtigten sind ein Vorstandsmitglied des Arbeitskreises kommunaler Friedhofsverwalter im Deutschen Städtetag (AKF) und ein Vorstandsmitglied des Arbeitskreises kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK).