Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser


Die Einhaltung der Kriterien der Siegelrichtlinie des „Arbeitskreis Kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK)“ wird von unabhängigen Prüfinstanzen kontrolliert.

Die bekanntesten sind der TÜV, der DEKRA Industrial und zertifizierte Institute für Umweltanalytik. Aus diesen Bereichen rekrutieren sich Sachverständige, die sich  in der Krematoriums-Umweltanalytik einen Namen gemacht haben.

Wir befragten Herrn Dr. Jörg Bachmann, Chemiker und Geschäftsführer der „IFU GmbH, gewerbliches Institut für Fragen des Umweltschutzes“.

Zu ihnen zählt Dr. Jörg Bachmann.
Seit 1994 auf dem Gebiet der Überprüfung von Feuerbestattungsanlagen tätig,  verfügt Dr. Bachmann somit über umfangreiches Wissen in Umweltschutz und Organisation in der Feuerbestattung sowie Aspekte des würdevollen Umganges mit Verstorbenen und Hinterbliebenen. In seiner unabhängigen Funktion wird er mit der Überprüfung von Krematorien beauftragt, die sich um den Nachweis von Vertrauenswürdigkeit bewerben.



KK: „Herr Dr. Bachmann, was muss bei einem Krematorium kontrolliert werden?”


Dr. Bachmann: „Nach dem Gesetz ist zu prüfen, welche gasförmigen oder festen Stoffe von einem Krematorium ausgestoßen werden und welche Auswirkungen dies auf unsere Umwelt hat, also auf Luft, Boden und Wasser.
Die Emissionen beeinflussen den Grad der Immission, also die Einwirkung von Verunreinigungen auf den Menschen und seine Umwelt.


KK: „Wonach erfolgen die Prüfungen?”


Dr. Bachmann: „Die Basisprüfungen sind in der 27. BImSchV, „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ geregelt, über die ich gleich noch etwas sagen werde. Über diese gesetzlichen Verpflichtungen hinaus haben bestimmte Institutionen aus dem Bereich der Feuerbestattung höhere Anforderungen an Krematorien gestellt, die nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Messwerte verlangen, sondern die Erfüllung weiterer Kriterien.


KK: „Lassen Sie uns bitte zunächst auf die gesetzlichen Vorschriften eingehen.”


Dr. Bachmann: „Die 27. BImSchV schreibt die Installation, den voll funktionsfähigen Betrieb und die kontinuierliche Kontrolle von Messeinrichtungen vor, die den Volumengehalt an Sauerstoff und die Massenkonzentration von Kohlenmonoxid im Abgas, die Rauchgasdichte und die Mindesttemperatur fortlaufend messen und registrieren. Die Anlagen dürfen nur mit dazu geeigneten Messeinrichtungen betrieben werden.  Die Messgeräte müssen nach Einbau geeicht werden, wir sprechen von der ‘Kalibrierung‘, und ihre Funktionsfähigkeit muss spätestens nach einem Jahr nachgewiesen werden. Die Kalibrierung ist regelmäßig alle 5 Jahre zu wiederholen.

 

KK: „Was sind hierbei kontinuierliche Kontrollen?“


Dr. Bachmann: „Diese Aufgabe übernimmt das Computersystem des Krematoriums. Während des Betriebes der Anlage muss das System zur Information über das Kohlenmonoxid für jede folgende Stunde den Mittelwert errechnen. Der Bericht über die Messung ist jährlich zu kontrollieren und der zuständigen Behörde vorzulegen.

 

Über diese Dauermessungen hinaus müssen alle drei Jahre Einzelmessungen über Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff sowie Dioxine und Furane durchgeführt werden.

 

KK: „Soweit also zu den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen von Messergebnissen durch zertifizierte Prüfinstitutionen.

Nun sprachen Sie auch an, dass Sie als neutraler Prüfer Anforderungen kontrollieren, denen sich Krematorien unterworfen haben, die ein Gütezeichen beantragt haben.“

 

Dr. Bachmann: „Ja, da kontrolliere ich, unabhängig von einem Prüfunternehmen, kommunale und privat betriebene Krematorien, auch im europäischen Ausland. Auftraggeber sind z. B. der „Arbeitskreis Kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag“ und die RAL Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e.V.“

 

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hinaus wird hier auch die Entlastung von und Hilfe für Hinterbliebene und Bestattungsunternehmen in organisatorischer, technischer und auch in ethischer Hinsicht gefordert. Auch der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. stellt bestimmte Anforderungen an Krematorien.

 

KK: „Die Kontrolle nach technischen Daten können wir uns jetzt vorstellen. Nach welchen Maßstäben überprüfen Sie die anderen Aspekte, wie zum Beispiel ethische?“


Dr. Bachmann: „Das ist naturgemäß ein weites Feld. Zunächst einmal halte ich das Bestreben meiner Auftraggeber, die Vorgänge bei der Feuerbestattung der Öffentlichkeit gegenüber transparent zu machen, für ein höchst ethisches Element. Denn das hat zur Folge, dass Außenstehende Einsichtnahme und somit Kontrollmöglichkeiten einfordern können. Das kann geschehen durch Führungen, Internet- und Print-Informationen  usw. sowie durch meine Kontrolltätigkeit.

 

In den langen Jahren dieser Tätigkeit, vor allem zu deren Beginn, wurde ich gelegentlich mit Zuständen und Ereignissen in Krematorien konfrontiert, die mit der Menschenwürde nichts mehr zu tun hatten. Durch die Kontrollen und die Information der Öffentlichkeit hat sich in den letzten Jahren sehr viel zum Positiven verändert.
Ob der würdevolle Umgang mit Verstorbenen für die Leitung und das Personal eines Krematoriums eine selbstverständliche Grundhaltung ist, offenbart sich einem erfahrenen Prüfer durch Merkmale, wie die im Gespräch erkennbare Einstellung der Verantwortlichen, die Kleidung und das Verhalten des Personals, ein aufgeräumtes, sauberes Arbeitsumfeld, den Nachweis von Personalschulungen, den Umgang mit dem Bestatterpersonal, die Aufbewahrung der Särge und anderen Kriterien. Ein verantwortungsvoller Anforderungskatalog enthält solche Kriterien, an denen ich meine Kontrollen orientiere.

 

Bedauerlicherweise erscheinen auch heute noch immer mal wieder Berichte über Fehlverhalten. Auch wenn dies Einzelfälle sind, wiegen diese negativen Fälle im öffentlichen Bewusstsein schwerer als die vielen positiven Veränderungen, die durch die verschiedenen Initiativen möglich waren.