Sterbliche Überreste heimlich umgebettet


In der niederländischen Stadt Dordrecht wurden im Jahr 2020 die sterblichen Überreste von 21 Verstorbenen ohne Wissen ihrer Angehörigen exhumiert und auf einen anderen Friedhof innerhalb der Gemeinde umgebettet. Auch die Gemeindeverwaltung wurde über die Verlegung vom Friedhof Dubbeldam zum Friedhof Essenhof nicht informiert. Zudem fehlte die erforderliche Genehmigung.


„Das hätte nicht passieren dürfen“
Der Vorfall wurde im Rahmen einer Untersuchung bekannt, die der Gemeinderat im vergangenen Jahr wegen Problemen mit den Gruftgräbern auf dem Friedhof Essenhof in Auftrag gegeben hatte. Bürgermeister und Beigeordnete zeigten sich über das Vorgehen vor sechs Jahren erschüttert.
Der zuständige Beigeordnete Marc Merx erklärte: „Die Umbettung hätte nicht erfolgen dürfen. Die Verstorbenen hätten in Dubbeldam bleiben müssen. Die Menschen entscheiden sich bewusst für Dubbeldam als letzte Ruhestätte, und dieser Wunsch muss jederzeit respektiert werden. Ohne Zustimmung der Angehörigen darf davon nicht abgewichen werden.“

Rückführung geplant
Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, dass der Wunsch der Verstorbenen und ihrer Angehörigen hinsichtlich der letzten Ruhestätte nachträglich respektiert werden muss. Deshalb sollen die sterblichen Überreste auf den Friedhof an der Zuidendijk zurückgebracht und dort erneut bestattet werden.
Die Rückführung soll mit größter Sorgfalt erfolgen. Derzeit wird geprüft, wie sie möglichst schnell und sicher umgesetzt werden kann.

Aus den Verwaltungsunterlagen geht allerdings nicht hervor, welche Verstorbenen betroffen sind. Deshalb hat die Gemeinde – soweit möglich – die Angehörigen aller damals Bestatteten angeschrieben und darüber informiert, dass ihre verstorbene Person möglicherweise zu dieser Gruppe gehört.


Umfangreiche Grabräumung
Auf dem Friedhof Dubbeldam fand im Jahr 2020 eine groß angelegte Räumung des Grabfeldes E-5 statt. Betroffen waren 198 Erdgräber, die zwischen 1997 und 2003 vergeben worden waren. Die Nutzungsrechte an den Gräbern waren bereits seit mehreren Jahren abgelaufen.


Bei der Räumung stellte sich heraus, dass 21 Leichname nicht ausreichend verwest waren. Da sie nicht im allgemeinen Sammelgrab des Friedhofs Dubbeldam beigesetzt werden konnten, wurden sie heimlich zum Friedhof Essenhof gebracht. Dort erfolgte ihre Beisetzung in Gruftgräbern mit einer angepassten Belüftung.

 

 

Mit freundlicher Genehmigung

des Fachmagazins UITVAART