Es ist noch zu früh, die menschliche Kompostierung, auch „Reerdigung“ genannt, in den Niederlanden als neue Form der Bestattung einzuführen. Zu diesem Schluss kam eine Kommission des Gesundheitsrat der Niederlande, die auf Anfrage des niederländischen Ministeriums für Inneres und Königreichsbeziehungen (BZK) Untersuchungen durchgeführt hat. „Der Gesundheitsrat empfiehlt, die menschliche Kompostierung derzeit noch nicht zuzulassen, da es nicht genügend Daten über ihre Sicherheit und Nachhaltigkeit gibt.“
Der Rat hat die Sicherheit, Würde und Nachhaltigkeit der Methode bewertet, bei der der Körper einer verstorbenen Person in einem Komposthaufen aus pflanzlichem Material zersetzt wird. Dabei wurde
auch den menschlichen Reststoffen Aufmerksamkeit geschenkt, die nach dem Kompostierungsprozess verbleiben. Nach Angaben des Rates gibt es „noch wenige wissenschaftliche Daten zur menschlichen
Kompostierung“.
„Insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Methode bestehen noch viele Unklarheiten. Die Kompostierung findet in einer sauerstoffreichen Umgebung statt, wodurch sich möglicherweise vorhandene
Krankheitserreger vermehren und über die Luft verbreiten können. Zudem könnten in den menschlichen Reststoffen Krankheitserreger und schädliche Stoffe vorhanden sein. Da nicht genügend Daten
vorliegen, um das Ausmaß solcher Risiken zu bestimmen, kann die Sicherheit der Methode nicht garantiert werden. Die Nachhaltigkeit der Methode ist ebenfalls schwer einzuschätzen, unter anderem
weil es bislang kein standardisiertes Verfahren für die menschliche Kompostierung gibt“, erklärte der Gesundheitsrat in einer Pressemitteilung.
Zusätzliche Gesetzgebung
Der Rat empfiehlt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Forschung zu Methoden wie der menschlichen Kompostierung durchführen zu können, damit diese künftig besser bewertet werden
können. Außerdem sollte nach Ansicht des Rates eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit den menschlichen Reststoffen geschaffen werden. Ohne eine solche Gesetzgebung würden diese Reststoffe
unter das Abfallrecht fallen, was aus Gründen der Würde als unerwünscht angesehen wird.
Die menschliche Kompostierung ist im Ausland bereits in begrenztem Umfang als Alternative zur Erd- oder Feuerbestattung zugelassen.
Zusätzliche Gesetzgebung
Der Rat empfiehlt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Forschung zu Methoden wie der menschlichen Kompostierung durchführen zu können, damit diese künftig besser bewertet werden
können. Außerdem sollte nach Ansicht des Rates eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit den menschlichen Reststoffen geschaffen werden. Ohne eine solche Gesetzgebung würden diese Reststoffe
unter das Abfallrecht fallen, was aus Gründen der Würde als unerwünscht angesehen wird.
Die menschliche Kompostierung ist im Ausland bereits in begrenztem Umfang als Alternative zur Erd- oder Feuerbestattung zugelassen.
Ein langfristiger Prozess
Die „Stichting Veraarden” hatte „natürlich gehofft, dass Reerdigung in unserem Land bald möglich sein würde“.
„Wir sind vor allem sehr dankbar, dass nun weitere Schritte unternommen werden können. Reerdigung steht ernsthaft auf der politischen Agenda, und die Empfehlung des Gesundheitsrats eröffnet
Möglichkeiten für weitere Forschung. Bevor wir eine ausführlichere inhaltliche Stellungnahme abgeben können, möchten wir zunächst den vollständigen Bericht lesen. Die Einführung einer neuen Form
des Umgangs mit Verstorbenen ist ein langfristiger Prozess“, erklärte ein Sprecher der Stiftung.
Grünes Licht für Resomation
Der Gesundheitsrat kommt außerdem zu dem Schluss, dass die alkalische Hydrolyse (auch „Resomation“ genannt) weiterhin die Kriterien für eine Zulassung erfüllt. Eine entsprechende Bewertung wurde
bereits 2020 vorgenommen; auf Wunsch des Innenministeriums hat der Rat seine Empfehlung jedoch aktualisiert.
„Auf Grundlage neuer Daten sieht der Rat keinen Anlass, seine frühere Empfehlung zu revidieren.“
Bei dieser Bestattungsmethode wird der Körper der verstorbenen Person in einer Flüssigkeit aufgelöst.
Mit freundlicher Genehmigung
des Fachmagazins UITVAART
