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Beihilfe zum Suizid bleibt in den Niederlanden eine Straftat


Am Mittwoch, 14. Dezember 2022, entschied das Gericht in Den Haag in dem Fall, den die Coöperatie Laatste Wil (CLW) / Kooperative Letzter Wille gegen den niederländischen Staat angestrengt hatte. Dem Gericht zufolge dürfen die Polizei und die Staatsanwaltschaft (OM) das Verbot der Sterbehilfe in den Niederlanden weiterhin durchsetzen. Das berichtet die Zeitung Trouw. Das gesetzliche freiwillige Lebensende, das CLW anstrebt, gerät damit weiter aus dem Bild.

Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits 2018 an, Ermittlungen gegen die Kooperative einzuleiten, da Beihilfe zum Suizid in den Niederlanden strafbar ist. Nur ein Arzt, der Euthanasie durchführt und strenge gesetzliche Sorgfaltsstandards einhält, ist straffrei. Die Kooperative hoffte, dass das Gericht in Den Haag die Regierung korrigieren würde, weil die Niederlande mit der Durchsetzung der Vereinbarung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würden. Darin verankert ist das Recht auf Achtung des Privatlebens, einschließlich der Selbstbestimmung über den eigenen Tod.

Ausgewogenheit


Nach Ansicht des Gerichts verfügen die Niederlande bereits über eine ausreichende Selbstbestimmung durch die Möglichkeit der Sterbehilfe durch einen Arzt. Dem Urteil zufolge muss CLW an das Repräsentantenhaus herantreten, um diesbezüglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Die niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende (NVVE) äußerte sich in einer Pressemitteilung enttäuscht: „Dies bedeutet, dass die Regierung ihren Bürgerinnen und Bürgern das Recht nimmt, in Würde zu sterben. Beihilfe zum Suizid bleibt eine Straftat für Menschen, die keinen Anspruch auf Euthanasie haben. Ihnen wird auch der Zugang zu Ressourcen verwehrt, um ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.“

 

Bericht mit freundlicher Genehmigung des Fachmagazins Uitvaart