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Verstorbene in Corona-Zeiten – Würde-Träger oder Unberührbare?


Mit der Würde des Menschen ist das so eine Sache. Laut Grundgesetz ist sie unantastbar. Sie zu achten und zu schützen sei Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. In öffentlichen Reden wird sie, bei „würdevoller” Kleidung, gern in den Mund genommen und dient der Unterstreichung der Rednerseriosität. Der Corona-Vorgang zeigt jedoch, wie schnell es mit der Würde und auch mit den grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechten zu Ende gehen kann.


Die Wahrung der Würde von Verstorbenen besitzt bei Bestatterinnen und Bestattern einen hohen Stellenwert. Es gibt jedoch offenbar nur wenige, die Verordnungen kritisch hinterfragen, die Trauernde psychisch belasten können. Es wird häufig akzeptiert, dass Angehörige darauf verzichten müssen, wie gewohnt von ihren Verstorbenen Abschied zu nehmen. So wie die Bewohner der Altenheime in Lockdown-Zeiten von ihren Angehörigen isoliert werden, so wird es diesen verwehrt, ihren Verstorbenen ein letztes Mal sehen, geschweige denn berühren zu dürfen.

 

Dabei spricht eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine ganz andere Sprache zum Umgang mit Corona-Toten. Die Ergebnisse sind für Bestattungsfachleute und Angehörige gleichermaßen beruhigend.

Zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf führte die Rechtsmedizinerin Antonia Fitzek in einer zweiten Leichenschau Untersuchungen im Hamburger Krematorium an Verstorbenen durch, die eingeäschert werden sollten.

Man untersuchte 33 Hamburger Tote, bei denen PCR-Tests Partikel von Coronaviren in Nasen-Rachenabstrichen nachgewiesen hatten. Auch wurden bei allen Toten Abstriche von den Hautstellen genommen, die Bestatterinnen und Bestatter häufig berühren.

 

Laut Aussage der Rechtsmedizinerin Fitzek enthielten die Abstriche in keinem einzigen Fall Virusmaterial, das sich vervielfältigen ließ. Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte man sich daher durch bloße Berührungen beim professionellen Umgang mit Verstorbenen nicht anstecken.

 

Quelle:
https://www.uni-hamburg.de/newsroom/exzellenzstrategie/2021/0607-coronatote.html

Der Bestatter David Roth gehört zu denjenigen, die finden, dass ein würdiger Abschied von Angehörigen möglich sein muss, die an COVID verstorben sind. Bei ihm wird kein Verstorbener direkt vom Sterbeort ins Krematorium gebracht, die Trauernden dürfen am offenen Sarg Abschied nehmen. Die Empfehlungen des RKI gäben nicht her, dass Corona-Infizierte zwangsweise eingeäschert werden müssen, ohne dass die Hinterbliebenen noch einmal Kontakt haben können.
 

Quelle:
https://chrismon.evangelisch.de/artikel/2021/51116/bestattung-von-covid-verstorbenen