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Verwaltung und Menschenwürde

Berücksichtigen die Verwaltungsprozesse der Krematorien mögliche Gefühle von Angehörigen kremierter Verstorbener?

(Red. Beitrag)


In persönlichen Gesprächen und über www.kontrolliertes-krematorium.de brachten Angehörige zum Ausdruck, dass sie zur Einäscherung erhaltene Dokumente angesichts der Menschenwürde für nicht angemessen halten. Es seien immerhin emotional berührende Dokumente der Erinnerung an ein verstorbenes Familienmitglied.

 

Für Juristen und Rechtsmediziner ist ein Verstorbener eine Sache. Die Berliner Bestatterin Claudia Marschner jedoch sagt über die Konfrontation mit verstorbenen Menschen: „Ich habe das Gefühl, da ist noch was. Für mich ist ein Toter keine Sache, sondern ein Mensch.” Wie empfinden wohl viele trauernde Angehörige?

 

Sofern die Krematorien mit Angehörigen kommunizieren, sollten sich die Verantwortlichen in diese hineinversetzen. Sie sollten sich fragen, ob ihre Kommunikationsmittel und Formulare dem seelisch belastenden Umstand des Todes eines Familienmitgliedes Rechnung tragen können.

Beispiel der Einäscherungsurkunde eines kommunalen Krematoriums.

Das Dokument erhält eine Kommune, auf deren Friedhof die entsprechende Urne beigesetzt wird. Auf einem ähnlichen Formular bestätigt diese Kommune die erfolgte Bestattung.

Muster einer „Urkunde zur Feuerbestattung“.

Ein Dokument, das den tief berührenden Vorgang einer Kremation betrifft, sollte im Sinne der Menschenwürde gestaltet sein. Angehörige würden die Urkunde in der Regel über das Bestattungsunternehmen erhalten.