· 

Robert-Koch-Institut zum Coronavirus


Zur Frage, wie lang das Virus SARS-CoV-2 auf Verstorbenen überdauern und übertragen werden kann, liegen noch keine Daten vor. Allgemein informiert das Robert-Koch-Institut (RKI) durch einen Fragen-und-Antworten-Katalog, aus dem wir hier einen Ausschnitt zeigen:

 


Welche Symptome werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst?
Wie andere respiratorische Erreger kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. Derzeit liegt der Anteil der Todesfälle an den labordiagnostisch bestätigten Erkrankungen bei etwa 2 Prozent, es ist aber wahrscheinlich, dass dieser Anteil tatsächlich geringer ist, weil sich die Daten auf hospitalisierte Patienten beziehen.
Stand: 10.02.2020


Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Das Virus verursacht in erster Linie respiratorische Erkrankungen (siehe „Welche Symptome werden durch Coronaviren ausgelöst?“). Es ist davon auszugehen, dass die Übertragung – wie bei anderen Coronaviren auch – primär über Sekrete des Respirationstraktes erfolgt. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Siehe auch „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen“ und „In welchen Situationen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?“
Stand: 24.02.2020


Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt.
Stand: 24.01.2020


Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Stand: 24.02.2020


Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Wenn eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit  ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden. Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.
Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.
Stand: 19.02.2020


Besteht die Gefahr, sich über importierte Lebensmittel, Oberflächen oder Gegenstände mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) anzustecken?
Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen. Unabhängig davon hat das Robert Koch-Institut keine Aufgaben im Bereich der Bewertung von Lebensmitteln oder Gegenständen. Fragen zu dem Thema gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.
Stand: 07.02.2020

Gibt es einen Impfstoff, der vor dem neuartigen Coronavirus schützt?
Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung. In China soll Medienberichten zufolge ein erster Impfstoffkandidat ab Ende April 2020 in einer klinischen Studie erprobt werden. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar.
Stand: 24.02.2020


Was passiert, wenn mehr Fälle auftreten, die nicht auf einen bekannten Fall zurückzuführen sind?
Sobald in Deutschland mehr Fälle auftreten, die nicht mehr auf einen bereits bekannten Fall zurückgeführt werden können und deutlich würde, dass die Verbreitung auch in Deutschland auf Dauer nicht zu vermeiden ist, wird die Bekämpfungsstrategie schrittweise angepasst. Dann konzentriert sich der Schutz stärker auf Personen und Gruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen (Protection, Schutz-Strategie vulnerabler Gruppen). Für Rückkehrer aus Risikogebieten oder aus Gebieten mit COVID-19-Erkrankungen bzw. -Ausbrüchen hat das RKI schon seit längerem Empfehlungen veröffentlicht, die auf der RKI-Seite www.rki.de/covid-19 abrufbar sind. Sie sind auch in Antworten auf häufig gestellten Fragen erläutert. Informationen für Reisende sind beim Auswärtigen Amt zu finden. Informationen zur regionalen oder lokalen Ebene geben die Landes- und kommunalen Gesundheitsbehörden.
Stand: 26.02.2020


Wer muss informiert werden, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus besteht bzw. eine Erkrankung nachgewiesen wurde, und was passiert mit den Daten?
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann. Darüber hinaus werden die Informationen zu dem Fall im Gesundheitsamt erfasst und nichtnamentlich (also u.a. ohne Name, Adresse und Kontaktangaben) an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Das RKI wertet generell die bundesweiten Daten zu Infektionskrankheiten aus und veröffentlicht sie z.B. im Epidemiologischen Bulletin und in SurvStat@RKI. Zu COVID-19-Fällen informiert das RKI aktuell auch unter www.rki.de/covid-19.
Stand: 24.02.2020


Welche Mittel sind geeignet bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)?
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" anzuwenden. Informationen zur Desinfektion bei Viren sind in der entsprechenden Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim RKI enthalten. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.
Stand: 24.01.2020


Wie glaubwürdig sind die Informationen, die das RKI zur globalen Situation erhält?
Die auf den Internetseiten des RKI veröffentlichten Informationen sind generell validiert. Das heißt, sie haben einen Überprüfungsprozess durchlaufen und sind entweder von der WHO oder/und von der Regierung des betroffenen Landes als korrekt klassifiziert worden. Gerüchten oder unbestätigten Nachrichten, wie sie z.B. in sozialen Medien häufig vorkommen, wird bei Bedarf gezielt nachgegangen, um sie zu validieren.
Stand: 24.01.2020


Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen über das neuartige Coronavirus für die Fachöffentlichkeit sind unter www.rki.de/covid-19 abrufbar.
Informationen für Bürger, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt die BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung. Das BMG, einige Bundesländer und Krankenkassen haben Hotlines für Bürger geschaltet.
Stand: 20.02.2020

 

 

 

 

Quelle/Robert-Koch-Institut (RKI):

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html