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Verbot von Ascheschmuck

Brandenburg verbietet die Umwandlung von Totenasche in künstlichen Diamantenschmuck.


27. Juni 2018: Landtag Brandenburg gegen Aschediamanten

Verstorbene dürfen in Deutschland nach wie vor nicht zu Schmuck umgewandelt werden.

 

NTV-Bericht vom 11. August 2018
„Abgeordnete mehrerer Fraktionen sagten ..., im Hinblick auf Respekt und Würde dürften aus toten Menschen keine Dinge gemacht werden. Hätte die Abstimmung geklappt, wäre Brandenburg das erste deutsche Bundesland gewesen, in dem solche Asche-Diamanten erlaubt gewesen wären.“