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Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Warum es gut ist, bei Krematorien mehr zu prüfen als gesetzliche Emissionswerte


Angesichts von gelegentlich erscheinenden Berichten über unseriöse und teilweise kriminelle Machenschaften achten Verbraucher, Kunden, Patienten und andere gesellschaftliche Gruppen immer stärker auf Symbole, denen man vertrauen kann. So bekommen Siegel und Gütezeichen in allen Bereichen mehr und mehr Gewicht, weil sie mit bestimmten Anforderungen verbunden sind, deren Erfüllung überprüft wird.

 

Im Bereich der Feuerbestattung gibt es das Siegel „Kontrolliertes Krematorium“ des „Arbeitskreis Kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK)“, das „Markenzeichen Krematorium“ des „Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.“ und das „RAL-Gütezeichen Feuerbestattungsanlagen“ der „Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e.V.“ (ein Verbund privater Krematorien).

 

Die Gültigkeit des Siegels „Kontrolliertes Krematorium“ muss alle drei Jahre erneuert werden.

Das Siegel wird bei Nachweis der Einhaltung der  Siegelrichtlinie des „Arbeitskreis Kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK)“ verliehen, versteht sich aber auch als übergeordnete Instanz zur Herstellung von Transparenz, Achtung der Menschenwürde und die Einhaltung strenger Umweltschutzvorschriften bei der Feuerbestattung.
Um die Verleihung des Siegels können sich sowohl kommunale als auch privatwirtschaftlich betriebene Krematorien bewerben.

 

Die Verleihung der Siegelurkunde hängt von der Prüfung durch unabhängige Prüfinstanzen ab.

 

Zur Durchführung von Kontrollen nach der Siegelrichtlinie des AKK berechtigt ist jede unabhängige Prüfinstitution sowie der vom Arbeitskreis kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK) bevollmächtigte Prüfer. Im Sinne der Neutralität ist auszuschließen, dass ein Unternehmen, das in den antragstellenden Krematorien Anlagen baut oder wartet oder Messungen durchführt, nicht zugleich Prüfungen nach der AKK-Siegelrichtlinie durchführt. Auch jede andere Abhängigkeit ist zu vermeiden. Diese Unabhängigkeit ist im Gutachten bzw. im Antrag zu bestätigen.

 

 

 

Wie ist die Gesetzeslage?

Die Basisprüfungen sind in der 27. BImSchV, „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ geregelt. Danach ist zu prüfen, welche gasförmigen oder festen Stoffe von einem Krematorium ausgestoßen werden und welche Auswirkungen dies auf unsere Umwelt hat, also auf Luft, Boden und Wasser. Die Emissionen beeinflussen den Grad der Immission, also die Einwirkung von Verunreinigungen auf den Menschen und seine Umwelt.

 

Die Grundbedingungen

Die 27. BImSchV schreibt die Installation, den voll funktionsfähigen Betrieb und die kontinuierliche Kontrolle von Messeinrichtungen vor, die den Volumengehalt an Sauerstoff und die Massenkonzentration von Kohlenmonoxid im Abgas, die Rauchgasdichte und die Mindesttemperatur fortlaufend messen und registrieren. Die Anlagen dürfen nur mit dazu geeigneten Messeinrichtungen betrieben werden. Die Messgeräte müssen nach Einbau geeicht werden, hier spricht man von der ‘Kalibrierung‘, und ihre Funktionsfähigkeit muss spätestens nach einem Jahr nachgewiesen werden.

Die Kalibrierung ist regelmäßig alle 5 Jahre zu wiederholen.

 

 

 

Kontinuierliche Kontrollen
Diese Aufgabe übernimmt das Computersystem des Krematoriums. Während des Betriebes der Anlage muss das System zur Information über das Kohlenmonoxid für jede folgende Stunde den Mittelwert errechnen. Die jährliche Kontrolle obliegt dem Prüfer, dessen Bericht über die Messung    der zuständigen Behörde vorzulegen ist.

 

Über diese Dauermessungen hinaus müssen alle drei Jahre Einzelmessungen über Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff sowie Dioxine und Furane durchgeführt werden.

 

Die freiwilligen Mehr-Verpflichtungen
Über diese gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ist das Siegel mit Anforderungen an Krematorien verbunden, die nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Messwerte verlangen, sondern die Erfüllung weiterer Kriterien.
Zur Verleihung des Siegels wird beispielsweise  auch die Entlastung von und Hilfe für Hinterbliebene und Bestattungsunternehmen in organisatorischer, technischer und auch in ethischer Hinsicht gefordert.

 

Auch wenn die/der Verstorbene im juristischen Sinne eine Sache ist, also kein Mensch mehr, so ist sie/er von den Hinterbliebenen nicht zu trennen. So lautet die Grundforderung des Siegels „Kontrolliertes Krematorium“:

„Die Würde des Menschen über den Tod hinaus ist oberste Richtschnur für das Personal des Krematoriums. Sein Verhalten ist geprägt von
 höchstem Respekt gegenüber den ganz persönlichen Lebensgeschichten
 der Verstorbenen, unabhängig vom Rang und Ruf, den sich ein Mensch
im Laufe seines Lebens erworben hat, und dem Bewusstsein der 
Einmaligkeit eines jeden Lebensverlaufes.“

 

Das Bestreben, die Vorgänge bei der Feuerbestattung der Öffentlichkeit gegenüber transparent zu machen, ist an sich schon ein höchst ethisches Element. Denn das hat zur Folge, dass Außenstehende Einsichtnahme und somit Kontrollmöglichkeiten einfordern können. Das kann geschehen durch Führungen, Internet- und Print-Informationen usw. sowie strenge Kontrollen.

 
Worauf achtet ein Prüfer hinsichtlich der Menschenwürde?

Ob der würdevolle Umgang mit Verstorbenen für die Leitung und das Personal eines Krematoriums eine selbstverständliche Grundhaltung ist, offenbart sich einem erfahrenen Prüfer durch Merkmale, wie die im Gespräch erkennbare Einstellung der Verantwortlichen, einfühlsame Kommunikation mit den Hinterbliebenen, die Kleidung und das Verhalten des Personals, ein aufgeräumtes, sauberes Arbeitsumfeld, den Nachweis von Personalschulungen, den Umgang mit dem Bestatterpersonal, die Aufbewahrung der Särge und andere Kriterien.

 

Bedauerlicherweise erscheinen auch heute noch hin und wieder Berichte über Fehlverhalten. Auch wenn dies Einzelfälle sind, wiegen diese negativen Fälle im öffentlichen Bewusstsein schwerer als die vielen positiven Veränderungen, die durch seriös und konsequent durchgeführte Kontrollen in der Feuerbestattung möglich waren.