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Ab in den Komposter?!


Was in manchen Staaten der USA schon an der Tagesordnung ist, soll jetzt auch in den Niederlanden schnell umgesetzt werden – die Kompostierung verstorbener Menschen.

Der „Branchenverband zertifizierte Niederländische Bestattungsunternehmen (BGNU)” und andere Bestattungsorganisationen in den Niederlanden fordern eine rasche Genehmigung der Human-Kompostierung.

Gemeinsam mit der Partnerschaft der Niederländischen Bestattungsorganisationen, die Anfang 2023 gegründet wurde, setzt sich die BGNU für die rasche Zulassung der Human-Kompostierung oder „Vererdung” als neue Form der Bestattungsdienstleistungen ein.

In einer Online-Nachricht schreibt der Branchenverband: „Denn Entwicklungen können immer plötzlich schnell gehen.“ Und weil die Gesetzgebung dies nur selten vorsieht, wird für die Möglichkeit plädiert, schnell neue genehmigte Formen von Bestattungsformen zuzulassen und gleichzeitig die gebotene Sorgfalt aufrechtzuerhalten. Selbstverständlich müsste klar sein, welche Voraussetzungen in der Praxis erfüllt sein müssen, damit diese Methoden sicher, würdevoll und nachhaltig angewendet werden können. „Es ist uns eigentlich egal, wie der Gesetzgeber neue gute Methoden rechtlich möglich macht, solange sie nicht wegen rechtlicher Probleme jahrelang im Regal liegen.”

Offiziell sind in den Niederlanden derzeit nur die Erdbestattung, die Einäscherung, das Seemannsgrab und die Bereitstellung des Leichnams für die Wissenschaft als Bestattungsformen zulässig. Seit April 2023 setzt sich die „Stichting Veraarden” unter anderem beim Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen (BZK) für die Zulassung der artgerechten Kompostierung als neue Bestattungsform ein.

Bericht mit freundlicher Genehmigung des Fachmagazins „Uitvaart”

Was ist humane Kompostierung?

Die Niederlande übernehmen Entwicklungen aus den USA wieder einmal schneller als der Rest Europas. So auch im Bereich der Bestattungskultur. Ob dies den gewachsenen religiösen und kulturellen Traditionen und ethischen Aspekten schadet, möge jeder Leser und jede Leserin für sich entscheiden.
Auf einer niederländischen Website kann man folgendes lesen:

 

„Was ist humane Kompostierung und warum sollten wir sie durchführen? In der heutigen Zeit führt kein Weg an der Tatsache vorbei, dass wir uns besser um unsere Umwelt kümmern müssen. Während Einäscherung und Beerdigung nicht immer nachhaltig sind, gibt es immer mehr Möglichkeiten, mit den Überresten unserer lieben Verstorbenen auch auf umweltfreundliche Weise umzugehen. Die menschliche Kompostierung ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative, die von vielen als vielversprechend angesehen wird. Bei dieser innovativen Methode werden die menschlichen Überreste in nährstoffreichen Kompost umgewandelt.

Humankompostierung ist auch als natürliche organische Reduktion bekannt. Sie erfolgt durch einen kontrollierten Zersetzungsprozess, bei dem ein menschlicher Körper in Kompost umgewandelt wird. Zunächst wird die Leiche zusammen mit organischem Material wie Holzspänen, Stroh und Laub in eine kompostierbare Hülle gesteckt. Dann wird alles in eine spezielle Kompostieranlage gegeben. In dieser Anlage herrschen ideale Bedingungen für Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze, die die Zersetzung der Leiche fördern.

In etwa drei Monaten durchläuft der Körper einen natürlichen Zersetzungsprozess. Während dieses Prozesses zerlegen die Mikroorganismen den Körper in organisches Material wie Nährstoffe, Mineralien und Erde. Am Ende des Prozesses bleibt ein hochwertiger Kompost übrig, der sich zur Bodenverbesserung in der Landwirtschaft oder im Garten eignet.

 


Neben der sachlichen Beschreibung der Methode enthält der Text in der rechten Spalte eine fragwürdige Aussage.


Seien Einäscherung und Erdbestattung nicht umweltfreundlich, so träfe dies auf die Kompostierung wohl zu. Es bliebe am Ende des Prozesses sogar ein hochwertiger Kompost übrig, der sich zur Bodenverbesserung eigne.

 

Der heutige Mensch beherbergt in der Tat Giftstoffe aus vielen Quellen. Sie alle gelangen bei der Erdbestattung in das Erdreich und können sich über das Grundwasser verteilen. Werden Rückstände dieser Gifte (Rückstände von Chemotherapien, Kadmium und Zink aus Herzschrittmachern, Formaldehydharze aus Sargplatten, Zusatzstoffe, Insektizide und Pestizide aus unseren Nahrungsmitteln usw.) bei der Kremation durch starke Filteranlagen herausgefiltert, so scheint übersehen zu werden, dass sie bei der Kompostierung – wie bei der Erdbestattung – ebenfalls im Erdreich verbleiben.

 

Die Verwertung von menschlichem Kompost zur Bodenverbesserung ist übrigens in Deutschland generell verboten. Die „Reerdigung” ist zurzeit nur in Schleswig-Holstein erlaubt, und der Kompost unterliegt dem Friedhofszwang.

 

Hier noch die Stimme eines Bestatters, der rein organisatorische Gründe anführt: Die Kompostierungsfrist von 40 Tagen sei viel zu lang. Die Zahl von anfallenden Bestattungen sei viel zu hoch, um so lange auf die Bestattung warten zu können.

 

Red.